Unter allgemeines Zivilrecht fallen grundsätzlich sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen dem bürgerlichen Recht und den speziellen Rechtsgebieten, welche zusätzlich für besondere Gebiete gelten. Insbesondere behandle ich:
Kaufrecht
Mietrecht
Wohneigentumsrecht
Arbeitsrecht
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